Höhe der Einspeisevergütung bei
Photovoltaikanlagen ( PV Anlagen )
Die vorgeschriebene Einspeisevergütung ist nicht nur
abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage ( PV-Anlage ),
sondern ebenfalls auch von der Art der Solarstromanlage. So
wird beispielsweise bei sehr großen Photovoltaikanlagen
sowie für Freilandanlagen eine geringere Einspeisevergütung
gewährt. Jene gesetzlich durch das Erneuerbare Energien
Gesetz ( EEG ) geregelte Einspeisevergütung macht es
wirtschaftlich gesehen sinnvoll, den selbst erzeugten Strom
komplett in das öffentliche Netz einzuspeisen und für den
eigenen Strombedarf, Strom aus dem öffentlichen Stromnetz zu
beziehen.
Photovoltaik-Anlage: lohnenswerte
Investition als sichere Geldanlage
Da die Zahlung der Einspeisevergütung per Gesetz für die
nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
garantiert wird, sind die aus einer Photovoltaikanlage durch
die Einspeisevergütung erwirtschafteten Erträge eine sichere
Geldanlage. Da einerseits damit zu rechnen ist, dass die
Anschaffungskosten für das Errichten einer
Photovoltaik-Anlage sinken und andererseits die
Wirkungsgrade, also die Wirtschaftlichkeit einer
Photovoltaikanlage steigen wird, ist eine schrittweise
jährliche Reduktion der Einspeisevergütung ( Degression )
als Anpassung dieser Entwicklung vorgesehen. Trotz
jährlicher Kürzung der Einspeisevergütung ( jährliche
Degression ) um 5 bis 9 Prozent ist es daher für
Hausbesitzer nach wie vor eine lohnenswerte Investition,
Solarstrom über eine Photovoltaikanlage zu erzeugen.
Anpassung der Einspeisevergütung ab
Oktober 2010
Nach der durch den Bundesrat im Juli 2010 vorgenommenen
neuen Anpassung der Einspeisevergütung erfolgt ab 01.10.2010
eine weitere Absenkung der Vergütung für das Jahr 2010, und
zwar von 3% auf sämtliche Photovoltaik-Anlagetypen. Außerdem
wurde bei jener Novellierung des Erneuerbare Energien
Gesetzes eine stärkere Förderung des Eigenverbrauchs für
Photovoltaikanlagen von Privathaushalten und Gewerbe
beschlossen und die maximale Größe von Photovoltaikanlagen
gegenüber vormals 30 kWp auf 500 kWp erhöht.
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sollen nach neuem
Beschluss auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert
werden und zusätzlich werden weitere Flächen wie Industrie-
und Gewerbegebiete oder Seitenflächen von Autobahnen und
Schienenwegen förderungsfähig, wohingegen eine Förderung für
Ackerflächen vollständig entfällt. Stichtag für die nächste
vorgesehene Novellierung des EEG ist der 31.12.2011, bis
dahin behalten die vorgenommenen neuen Regelungen ihre
Gültigkeit.
Photovoltaikanlage: Leistung, Ertrag
Wirtschaftlichkeit
Bedeutend für eine effektive Solarstromanlage
bzw. Photovoltaik Anlage ( PV Anlage ) ist deren optimale Leistung mit
hohem Ertrag, also einem hohem effektiven Energiegewinn durch die
Sonneneinstrahlung.
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zum Thema Ertrag, Leistung, Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage ...
Versicherung für Photovoltaik-Anlagen
( Photovoltaikanlagen )
Schäden, die durch das Betreiben einer Fotovoltaikanlage (
Solarstromanlage, Photovoltaikanlage ) entstehen können, sind in der Regel
nicht über eine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung oder eine Haus-
und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt.
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zum Thema Versicherungsschutz für Photovoltaikanlgen ( Solarstromanlagen ) ...
Solarfonds: Umweltfonds als rentable
Geldanlage
Eine Reihe von Unternehmen in unserem Land sind ausgerichtet
auf Konzeption, Konstruktion und Bau von Solaranlagen bzw.
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie-Anlagen und deren
Wartung. In jene Anlagen, die Energie aus praktisch
unbegrenzt zur Verfügung stehender Sonnenstrahlung erzeugen,
investieren Solarfonds, deren relativ sichere hohe Rendite
sich durchaus sehen lassen kann.
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