Stroms in das öffentliche Netz des Energieversorgers, welches eine
unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Solche Schäden, die durch das Betreiben einer Fotovoltaikanlage (
Solarstromanlage, Photovoltaikanlage ) entstehen können, sind in der Regel
nicht über eine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung oder eine Haus-
und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Photovoltaikanlagen:
Betreiber-Haftpflichtversicherung
Vielmehr ist zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen durch
Schäden aufgrund herab fallender Teile einer Photovoltaikanlage,
Umweltschäden bei einem Brand oder Schäden beim Einleiten
des Stroms ins öffentliche Netz eine gesonderte
Betreiberhaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer
solchen Betreiberhaftpflichtversicherung sind die jeweiligen
Versicherungsbedingungen sowie die Höhe der Deckungssumme je
nach Versicherungsanbieter individuell wählbar.
Photovoltaikanlagen ( Solarstromanlage
) : Montageversicherung
Bereits bei der Montage einer Solarstromanlage (
Photovoltaikanlage ) sind unvorhergesehene Schäden nicht
auszuschließen. So können beispielsweise bei der
Installation, also noch vor Inbetriebnahme der
Photovoltaikanlage Schäden durch Diebstahl, Blitz, Feuer oder höhere Gewalt entstehen.
Vor solchen Schäden an der Photovoltaikanlage kann sich der
Betreiber mit einer so genannten Montageversicherung schützen.
Betraut man eine Montagefirma mit der Installation der Photovoltaikanlage, so
sind die Risikoverhältnisse bis zur Übernahme der
Solarstromanlage durch den Auftraggeber unbedingt mit der
Montagefirma im Vorfeld abzuklären. Normalerweise trägt
nämlich die den Auftrag ausführende Montagefirma das Risiko vom Errichten der Baustelle bis zur Fertigstellung
der Photovoltaikanlage.
Photovoltaikanlage:
Elektronikversicherung, Ertragsausfallversicherung
Kommt es bei einer Photovoltaikanlage zu Schäden an den Solarmodulen
oder an der elektronischen Steuerung wie dem Wechselrichter, so kann dies
im schlimmsten Fall einen Komplettausfall der Photovoltaik-Anlage (
Solarstromanlage ) bedeuten. Eine Elektronikversicherung für
Photovoltaikanlagen kann Betreibern einer Photovoltaik-Anlage einen
umfassenden Schutz vor Schäden an der Solarstromanlage durch zum Beispiel
Hagelschlag, Schneedruck, Frost oder Sturm, durch Blitzschlag, Brand oder
Überschwemmung, durch Überspannung oder Kurzschluss, Marderbiss,
Materialfehler oder Konstruktionsfehler sowie durch Diebstahl und
Vandalismus bieten. Führt der versicherte Schaden an der
Photovoltaikanlage zu einem Betriebsausfall, also einem kompletten
Stromausfall, so wird über eine Ertragsausfallversicherung oder
Betriebsunterbrechungsversicherung für eine gewisse Haftzeit finanzielle
Ausfallentschädigung an den betroffenen Betreiber der Solarstromanlage
geleistet. |