Arbeitslosengeld II nicht nur bei Arbeitslosigkeit
Gemäß dem SGB II ( Sozialgesetzbuch Zweites Buch ) wird mit Bezug von
Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt,
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Geldleistung zur Grundsicherung
ihres Lebensunterhaltes auf Niveau des Existenzminimums gewährt.
Entgegen seiner Bezeichnung wird Arbeitslosengeld II ( Alg II ) nicht
ausschließlich an Arbeitslose gezahlt, sondern kann auch Arbeitnehmern
ergänzend zu Einkommen gewährt werden oder ergänzend zu Arbeitslosengeld
I bezogen werden.
ARGE betreut Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) Empfänger
Zur Betreuung der Personen, die in Deutschland Arbeitslosengeld II
berechtigt sind, sind spezielle Arbeitsgemeinschaften hervorgegangen,
die so genannte ARGE. Das bisherige Arbeitslosengeld, dessen Ansprüche
sich aus der Einzahlung in eine Arbeitslosenversicherung zu Zeiten einer
festen Anstellung ergeben, wurde mit Hartz IV ( Hartz4 ) zum
Arbeitslosengeld I . Erlischt bzw. läuft der Anspruch auf Zahlung der
Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 aus, so wird im Anschluss daran
Langzeitarbeitslosen die über Steuern finanzierte Sozialleistung
Arbeitslosengeld II gewährt.
Hartz IV Antrag stellen
Mächten Sie einen Hartz IV Antrag beim Arbeitsamt stellen, so können
Sie den Hauptantrag für Arbeitslosengeld II sowie sämtliche weiteren
notwendigen Formulare und Anlagen bereits im Vorfeld über das Internet
als PDF Datei herunterladen und ausdrucken. Sind Sie hilfebedürftig nach
dem SGB II, so sollten Sie zügig ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw.
die zuständige ARGE persönlich aufsuchen, denn eine Zahlung erfolgt erst
ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie sich gemeldet haben, um einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ) zu stellen. Es ist also irrelevant, ab
wann Sie hilfebedürftig sind, sondern für den Beginn der Zahlung
ausschließlich maßgebend, wann Sie sich bei der Agentur für Arbeit bzw.
der zuständigen ARGE hilfebedürftig gemeldet haben. Eine rückwirkende
Zahlung vor der Beantragung von ALG II ( Hartz 4 ) ist nicht möglich.
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