Aufgaben und Tätigkeiten Beruf Altenpflege
Die Hauptaufgabe eines Altenpflegers oder einer Altenpflegerin liegt in der selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege älterer Menschen. Altenpfleger / Altenpflegerinnen übernehmen hierbei Tätigkeiten in der Gesundheitspflege und Krankenpflege alter Menschen wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, beim Wechseln eines Verbandes oder bei Spülungen, Verabreichung von Medikamenten oder Anleitung bei bestimmten Atemübungen oder Bewegungsübungen. Zu den medizinisch-pflegerischen Aufgaben eines Altenpflegers / einer Altenpflegerin zählt ebenso die Mitwirkung bei der Behandlung und Rehabilitation kranker, behinderter und desorientierter alter Menschen, die pflegebedürftig sind.
Ein Altenpfleger / eine Altenpflegerin steht älteren Menschen außerdem beratend zur Seite und betreut sie in persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Zu den weiteren Aufgaben einer ausgebildeten Fachkraft in der Altenpflege zählt die Begleitung alter Menschen bei Arztbesuchen oder Behördengängen, die Organisation von Ausflügen und Feiern und die Anleitung zur Freizeitgestaltung. Die Tätigkeit eines Altenpflegers / einer Altenpflegerinnen soll alten Menschen helfen, ihre selbständige Lebensführung zu erhalten.
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Altenpflegehelfer
Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer oder zur Altenpflegehelferin wird schwerpunktmäßig nicht wie der Beruf des Altenpflegers bzw. der Altenpflegerin den Heilberufen zugeordnet, sondern vielmehr den Berufen mit Hauptgewicht auf der sozialen Betreuung. Während das neue Altenpflegegesetz eine bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung zum Altenpfleger / Altenpflegerin vorsieht, fällt die Zuständigkeit für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe nach wie vor in die Hände der jeweiligen Bundesländer.
Abschlussprüfung Ausbildung Altenpflege
Die staatliche Abschlussprüfung in der Ausbildung zum Altenpfleger/ Altenpflegerin setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einem praktischen Teil zusammen. In der schriftlichen Prüfung müssen Aufsichtarbeiten in insgesamt drei verschiedenen vorgegebenen Lernfeldern absolviert werden, wobei für jede Arbeit etwa 2 Stunden Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung steht.
In der mündlichen Prüfung von maximal einer halben Stunde werden die Schüler und Schülerinnen zu drei Lernfeldern der Altenpflege abgefragt. Im praktischen Teil der Abschlussprüfung bei der Ausbildung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin ist eine Aufgabe aus zwei Lernbereichen zu meistern, die innerhalb von zwei Tagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden muss. Es ist hierfür ein Pflegeplan auszuarbeiten und die Pflegeaufgabe inklusive Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen praktisch durchzuführen. In Form einer Reflexion ist abschließend das ausgearbeitete Pflegekonzept auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Mit bestandener Abschlussprüfung, entsprechender gesundheitlicher Eignung und sofern keine Anhaltspunkte für eine unzuverlässige Ausübung des Berufes vorliegen, erhält der Absolvent der Altenpflegeausbildung von der zuständigen Behörde die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpfleger/ Altenpflegerin zu führen.
Ausbildung als Krankenpfleger / Krankenpflegerin
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Berufszweig Gesundheits- und Krankenpflege liegen in der Pflege, Betreuung und Beobachtung von kranken Menschen in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Gesundheits- und Krankenpfleger sind
ein wichtiges Bindeglied zwischen Patienten und Arzt. Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zählt zu den anspruchsvollsten Ausbildungen unter den nichtakademischen Berufen.
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zur Ausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege finden Sie hier ...
Ausbildung als Erzieherin / Erzieher
Erzieher und Erzieherinnen arbeiten vorwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder, in Einrichtungen der Heimerziehung bzw. sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder und Jugendliche sowie in Bereichen der Jugendarbeit wie z.B. in Freizeiteinrichtungen oder Ferieneinrichtungen kommunaler, kirchlicher oder sonstiger Träger der freien Jugendhilfe.
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zur Ausbildung als Erzieher / Erzieherin finden Sie hier ...
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