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| ::: Krankenversicherung Auslandsaufenthalt, Versicherungsschutz Praktikum im Ausland ::: |
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Krankenversicherung Auslandsaufenthalt
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Im Rahmen eines Praktikums oder einer Forschungstätigkeit kann ein
längerer Auslandsaufenthalt bevorstehen. Falls nicht im Rahmen eines Stipendiums bereits automatisch eine
private Krankenversicherung für die Zeit während des Aufenthaltes im Ausland abgeschlossen ist, sollte man sich unbedingt um einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall im Ausland bemühen,
sofern der Aufenthalt im Ausland länger als 6 Wochen geplant ist.
Nur bei entsprechendem Versicherungsschutz ist gewährleistet, dass im
Krankheitsfall keine Kosten auf einen zu kommen, wenn man sich mehr als 6
Wochen im Ausland aufhält.
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Foto: aboutpixel.de
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Informationen über den Versicherungsschutz während eines längeren Auslandsaufenthalts innerhalb der EU bzw.
ebenso über einen möglichen Versicherungsschutz außerhalb der EU können bei der eigenen
zuständigen Krankenkasse eingeholt werden.
Krankenkasse zahlt in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
Wer während seines Aufenthaltes im Ausland Student in einem EWR-Staat ( Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Island, Liechtenstein, Norwegen ) oder einem Abkommenstaat ( Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Provinz Kosovo, Provinz Vojvodina, Kroatien, Makedonien, Schweiz, Slowenien, Türkei, Tunesien ) ist, bekommt vom ausländischen Träger Leistungen zu Lasten der
einheimischen Krankenkasse gewährt.
Ist medizinische Hilfe in einem jener Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, nötig, so ist die Vorlage eines Auslandsberechtigungsscheines ( Auslandskrankenschein ) erforderlich, den man vor Reiseantritt bei der für einen in Deutschland zuständigen Krankenkasse erhält bzw. bei einigen Krankenkassen online abrufen kann.
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Krankenkassenleistung bei Langzeit-Aufenthalt als
Student im Ausland
In der Schweiz werden Leistungen von der Krankenkasse nur im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes gewährt. In Ländern wie Spanien oder Frankreich besteht eine Versicherungspflicht für Studenten, so dass eine Doppelversicherung eintreten kann.
In jedem Fall gilt es zu prüfen, welche Kosten für medizinische Leistungen im Krankheitsfall in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, übernommen werden. Oft fallen nicht gerade geringe Zuzahlungen an oder die Höhe der Eigenbeteiligung ist nach den Bestimmungen des Gastlandes, in dem
der Forschungsaufenthalt oder das Praktikum durchgeführt wird, sehr hoch oder aber ein Rücktransport in die Heimat ist vom ausländischen Versicherungsschutz ausgeschlossen, so dass sich der Abschluss einer Zusatzversicherung empfiehlt.
Krankenversicherung Länder ohne
Sozialversicherungsabkommen
Bei längerem Aufenthalt in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ist eine entsprechende Auslandskrankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Vielfach kann man für die Zeit eines Auslandspraktikums
bzw. Auslandsaufenthaltes auf komplette Versicherungspakete, also z.B. Krankenversicherung inklusive Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung zurückgreifen, die Vermittlungsorganisationen anbieten.
Günstiger Versicherungsschutz im Ausland durch
Gruppenvertrag
Wer seine Tätigkeit im Ausland im Rahmen einer Förderung durch die DFG ( Deutsche Forschungsgemeinschaft ), den DAAD ( Deutscher Akademischer Austauschdienst ), die VW-Stiftung, eine internationale Praktikantenorganisation wie
AIESEC, IAESTE, das Leonardo-Programm, der Deutsche Famulantenaustausch oder der Zahnmedizinische Austauschdienst antritt, kann sich in der Regel über einen Gruppenvertrag, eine kombinierte Zusatzversicherung, bestehend aus Krankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung im fremden Land relativ günstig absichern.
Vermittlung Auslandpraktikum oder
Sprachkurs
Egal ob als Abiturient, Student, Absolvent einer Ausbildung, Berufstätiger oder Hochschulabsolvent, wer auf der Suche nach Auslandserfahrung über ein Praktikum oder einen Sprachkurs im Ausland ist, kann online einen der Mittlerorganisationen oder
Vermittlungsdienste über das Internet in Anspruch nehmen.
Mehr
zum Thema Vermittlung von Praktikum oder Sprachkurs im Ausland ...
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| Themen: Auslandspraktikum
/ Sprachkurs |
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Weitere Infos zum Thema Job und Karriere finden Sie hier:
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| Themenübersicht: Job und
Karriere |
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