Grundausbildung bei der Feuerwehr
Eine Ausbildung zum Feuerwehrmann oder zur Feuerwehrfrau erfolgt in mehreren Stufen, die nach landeseinheitlichen Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Am Anfang jeder Ausbildung bei der Feuerwehr steht ein Grundlehrgang, bei dem unter anderem Kenntnisse zur Organisation des Feuerwehrwesens, Zusammenhänge zwischen Verbrennungsvorgängen und Wirkungsweisen von Löschmitteln, grundlegendes Wissen über Fahrzeuge und Geräte zur Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sowie die persönlichen Ausrüstungsgegenstände und deren Schutzwirkung vermittelt werden.
Die theoretischen Kenntnisse werden während der Grundausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau durch zahlreiche praktische Übungen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung ergänzt und vertieft. Dauer, Ablauf und Abschluss der Grundausbildung sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Ausbildung als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sind je nach Bundesland und Ausbildungsstätte unterschiedlich.
Grundausbildung bei der Feuerwehr in Hamburg
In Hamburg endet die Grundausbildung bei der Feuerwehr mit der Truppmannprüfung an der Landesfeuerwehrschule vor einer Prüfungskommission aus Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr, nach der man zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau ernannt wird.
Fortbildung ( Weiterbildung ) bei der
Feuerwehr
Im Anschluss an die Grundausbildung bei der Feuerwehr sind zahlreiche weiterführende Ausbildungen möglich, während derer die Feuerwehrleute bereits aktiv an Übungen und Einsätzen teilnehmen. Die bereits während der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten werden zunehmend vertieft und weitere Qualifikationen und Fachkompetenz für Tätigkeiten bei der Feuerwehr wie z.B. im Rahmen der Erstversorgung, beim Sprechfunk, beim Strahlenschutz, beim Höhenrettungsdienst, als Feuerwehrtaucher, Kranfahrer, Gerätewart, Maschinist für Drehleitern, für den Wechsellader, den Feuerwehrkran oder die Feuerwehrboote erworben.
Hauptsächliche Tätigkeiten
als Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
Feuerwehrleute werden in erster Linie zur Rettung von Menschen aus Feuergefahr sowie zum Löschen von Bränden ausgebildet. Daneben übernimmt ein Feuerwehrmann / eine Feuerwehrfrau auch zahlreiche technische Aufgaben wie z.B. das Herausschneiden eingeklemmter Menschen aus Fahrzeugen oder die Reparatur hängender Fahrstühle. Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr sind zugleich Assistenten bzw. Assistentinnen im Rettungsdienst der Notfallmedizin. Feuerwehrleute sind Truppmann, Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Einsatzleiter, Deichverteidiger, Atemschutzgeräteträger, Bootsführer, Bereichsausbilder, ABC-Helfer oder Sprechfunker.
Abhängig von ihrer Zusatzqualifikation sind Feuerwehrmänner oder Feuerwehrfrauen außerdem z.B. auch Kranfahrer, Taucher oder Strahlenschutzexperte. Für Feuerwehrleute gibt es außerdem zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten im Innendienst wie die des Wachabteilungsleiters, des Sachgebietsleiters, des Abteilungsleiters oder des Amtsleiters bzw. Feuerwehrkommandanten.
Regelmäßige Fortbildung und Weiterbildung wird bei der Feuerwehr ganz groß geschrieben. In monatlichen Schulungen erwerben Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen Spezialkenntnisse wie z.B. der richtige Umgang mit Seilwinde, Umlenkrolle und Greifzug zum Heben, Ziehen und Sichern von Lasten.
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Werkfeuerwehr
Werkfeuerwehren in größeren Chemieunternehmen oder
Flughäfen sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte nicht öffentliche Feuerwehren.
Eine besondere Gefahrensituation kann beispielsweise das Aufstellen einer
Werkfeuerwehr in einem Industriebetrieb gesetzlich erforderlich machen.
Mancher Betrieb richtet auf freiwilliger Basis eine Werkfeuerwehr ein, um ein schnelleres Handeln im Schadensfall zu ermöglichen, was dem Unternehmen aufgrund kürzerer Ausfallzeiten von Maschinen letztendlich eine Einsparung an Kosten im Schadensfall bringt.
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