|
Mit der bundeseinheitlichen Neuregelung des Zugangs zum Beruf Altenpfleger / Altenpflegerin durch das 2003 beschlossene Bundesgesetz
ist mittlerweile ein klares Berufsbild geschaffen und die Ausbildung in der Altenpflege verbessert und attraktiver
geworden.
Bundeseinheitliche
Ausbildung Altenpfleger / Altenpflegerin
Seit dem 01.08.2003 bzw. dem Ausbildungsjahr 2006/2007 gelten für die Ausbildung zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin neue bundeseinheitliche Regeln, die sich an die Struktur des Krankenpflegegesetzes anlehnen.
Voraussetzung für die Altenpflegeausbildung ist ab sofort ein mittlerer Bildungsabschluss, also mindestens Realschulabschluss. Mit dem neuen Altenpflegegesetz wird bei der Ausbildung in Altenpflege eine enge Kooperation zwischen Schulen und Praxisbetrieben angestrebt.
Die Ausbildung fällt künftig komplett in den Verantwortungsbereich der staatlichen und privaten Altenpflegeschulen, die eng mit entsprechenden Praxisbetrieben zusammenarbeiten. Mit der bundeseinheitlichen neuen verbesserten Ausbildung zum Altenpfleger / Altenpflegerin gewinnt jener Berufsstand, der künftig den Heilberufen zuzuordnen ist, an Attraktivität und verbessert seine gesellschaftliche Anerkennung. Die Bezeichnungen Altenpfleger oder Altenpflegerin sind nunmehr geschützt.
Ausbildungsdauer ( Ausbildungszeit ) Altenpfleger /
Altenpflegerin
Statt der bisher rund 1.440 Stunden in der dreijährigen Ausbildungszeit sind nunmehr mindestens 2.100 Stunden Theorie in sogenannten Lernfeldern für die Qualifikation zum Altenpfleger / Altenpflegerin vorgesehen und die fachpraktische Anleitung mit insgesamt 2.500 Stunden ist nach der neuen einheitlichen Regelung durch das Bundesgesetz als eigenständiger Teil mit integriert.
|