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den alten als auch in den neuen Bundsländern in den vielfältigen Bereichen der Jugendhilfe selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Einsatzgebiete Erzieher / Erzieherin
Erzieher und Erzieherinnen arbeiten vorwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder, in Einrichtungen der Heimerziehung bzw. sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder und Jugendliche sowie in Bereichen der Jugendarbeit wie z.B. in Freizeiteinrichtungen oder Ferieneinrichtungen kommunaler, kirchlicher oder sonstiger Träger der freien Jugendhilfe.
In Kindertageseinrichtungen sind Erzieherinnen oder Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort tätig, in Einrichtungen betreuten Wohnens in einem Kinderheim, Jugendheim, Internat oder Lehrlings- und Jugendwohnheim. Ferner werden Erzieher und Erzieherinnen in Erholungsheimen und Kinderkurheimen, auf Kinderstationen in Krankenhäusern, auf Aktivspielplätzen und Jugendfarmen, in Jugendhäusern sowie in Einrichtungen für behinderte Kinder eingesetzt.
Obwohl der Beruf ein typischer Frauenberuf ist, übt ein gewisser, wenn auch nur relativ geringer Anteil an Männern den Beruf des Erziehers aus.
Voraussetzungen Ausbildung als Erzieher / Erzieherin
Wer eine Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin an einer Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren möchte, sollte über einen mittleren Bildungsabschluss wie z.B. einen Abschluss bei Realschule oder Fachhochschule verfügen sowie berufspraktische Vorbildung nachweisen.
Informationen
zur Erzieherinnenausbildung an einer Fachschule für
Sozialpädagogik ...
Abhängig vom Bundesland ist die erforderliche berufspraktische Erfahrung als Voraussetzung zur Aufnahme einer Erzieher- bzw. Erzieherinnenausbildung unterschiedlich definiert. Eine solche berufliche Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin kann eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf ( z.B. Kinderpfleger / Kinderpflegerin, Erziehungshelfer / Erziehungshelferin, Sozialassistent, Sozialassistentin, Altenpfleger, Altenpflegerin, Krankenpfleger / Krankenpflegerin ) sein oder ein einjähriges Vorpraktikum an einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Welcher Berufsabschluss ist Voraussetzung zur
Ausbildung als Erzieher / Erzieherin ?
Wer sich in Hessen, in Rheinland-Pfalz oder in Niedersachsen zum Erzieher bzw. zur Erzieherin ausbilden möchte, muss einen Berufsabschluss als Sozialassistent / Sozialassistentin nachweisen – in Niedersachsen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
Voraussetzung zur Erzieher- / Erzieherinnen –Ausbildung in Baden-Württemberg ist ein vorangegangener erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Praktikanten und Praktikantinnen mit Praxistagen an einer sozialpädagogischen Einrichtung wie Kinderheim, Kindergarten usw.
Die berufliche Voraussetzung für Erzieher / Erzieherinnen in Bayern ist in der Regel die zweijährige Ausbildung zum /zur staatlich anerkannten Kinderpfleger / Kinderpflegerin.
Zulassung zur Ausbildung als Erzieher
/ Erzieherin: alternative Möglichkeiten
Daneben gibt es weitere alternative Möglichkeiten, zur Ausbildung als Erzieher / Erzieherin zugelassen zu werden wie beispielsweise die mehrjährige Tätigkeit in einem berufsnahen Beruf, genauso wie ein höherer Bildungsabschluss und berufsnahe Erfahrungen z.B. als Au-Pair oder Entwicklungshelfer im Ausland, Wehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die selbständige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person über mehrere Jahre.
Ausbildung als Krankenpfleger / Krankenpflegerin
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Berufszweig Gesundheits- und Krankenpflege liegen in der Pflege, Betreuung und Beobachtung von kranken Menschen in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Gesundheits- und Krankenpfleger sind
ein wichtiges Bindeglied zwischen Patienten und Arzt. Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zählt zu den anspruchsvollsten Ausbildungen unter den nichtakademischen Berufen.
Weitere
Informationen
zur Ausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege finden Sie hier ...
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