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zum Thema Lebensversicherung Vergleich finden Sie hier...
Lebensversicherung - Verkauf
Beim Verkauf einer Lebensversicherung kann der
Verkäufer bis zu 25% mehr Geld gegenüber dem Rückkaufswert bei
Kündigung der Lebensversicherung herausholen. Außerdem profitiert man
bei Verkauf der Lebensversicherung von der Steuerfreiheit. Ein weiterer Vorteil
des Verkaufs der Lebensversicherung ist der Erhalt des Versicherungsschutzes im Todesfall, da
die Beitragszahlungen vom Käufer weiterhin übernommen werden.
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Lebensversicherung auszahlen bei Scheidung
(Trennung )
Haben beide Ehepartner eine Kapital Lebensversicherung abgeschlossen und kommt es vor Ablauf der Versicherungsdauer zu einer Trennung der Ehe ( Scheidung ), so ist die Auszahlung an den geschiedenen Partner wie folgt geregelt: bei einer Scheidung wird der Zeitwert der Lebensversicherung berücksichtigt, also die Summe, die bereits angespart wurde. Sind beispielsweise bereits 20.000 Euro angespart, so stehen dem anderen Partner bei Trennung 10.000 Euro zu, die er ausgezahlt bekommt.
Bei einer Lebensversicherung auf Rentenbasis sieht dies anders aus: jene Lebensversicherung wird im Falle einer Trennung ( Scheidung ) des Ehepaares lediglich beim Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Lebensversicherung - Abtretung
Die Möglichkeit, seine Lebensversicherung an eine dritte Person bzw. an die Bank
abzutreten, stellt eine besondere Form zur Absicherung eines Kredits
gegenüber einer Bank dar.
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Risikolebensversicherungen
Bei einer Risikolebensversicherung wird im Vergleich zur Kapitallebensversicherung
während der Laufzeit kein Kapital gebildet. Mit Ablauf der vertraglich geregelten Laufzeit erhält der Versicherte somit keine
Geldleistungen,
außer einem eventuell entstandenen Überschussgewinn.
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