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| ::: Betriebliche Altersvorsorge - Pensionsfonds - Direktversicherung - Pensionskasse ::: |
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Betriebliche Altersvorsorge
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Arbeitnehmer können in ihrem Unternehmen mit ihrem Arbeitgeber eine
betriebliche Altersvorsorge vereinbaren, dahingehend dass sie im Alter,
bei Tod oder im Falle von Invalidität, bestimmte Leistungen zugesichert
bekommen. Die Art und Weise der Durchführung der
betrieblichen Altersvorsorge geschieht in Deutschland nur über die
folgenden möglichen Wege:
Pensionskasse, Direktzusage durch Bildung einer Pensionsrückstellung, Pensionsfonds
Unterstützungskasse oder Direktversicherung.
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Foto: walidia.de (c)
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Die
betriebliche Altersvorsorge wird entweder vom Arbeitnehmer selbst durch eine
sogenannte Entgeltumwandlung, direkt durch den Arbeitgeber oder über eine
Mischform von Beidem finanziert.
Die Ausfinanzierung einer betrieblichen
Altersvorsorge ist in keinem Fall ein Muss eines Unternehmens und insbesondere bei Direktzusage
sowie Unterstützungskassen findet dies in der Praxis auch nicht statt.
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Foto: walidia.de (c)
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Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung,
bei welcher der
Arbeitnehmer zu Gunsten einer entsprechend vereinbarten wertgleichen
Versorgungsleistung auf einen Teil seines Gehalts verzichtet. Hierbei
liegt die Grenze der maximal möglichen
umzuwandelnden Summe bei 4% des Betrages der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer
bringt die Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile mit sich und ist daher bei mittlerem und höherem
Einkommen eine sehr beliebte Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
Weitere
Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge finden Sie hier...
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