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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

walidia.de - Gesundheit und LebenDas Ministerium für für Gesundheitsfragen und gesundheitliche Belange der Bevölkerung

Aufgaben des Gesundheitsministeriums

Das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ), meist als Bundesgesundheitsministerium zusammengefasst, ist die oberste deutsche Bundesbehörde des Gesundheitswesens mit Hauptsitz in Bonn und weiterem Dienstsitz in Berlin. Im Rahmen seiner zahlreichen Aufgaben wie z.B. dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsvorsorge und Prävention, ist das BMG unter anderem für die Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zuständig. Bei letzterem stehen Qualität bei gleichzeitiger medizinischer Wirksamkeit und Unbedenklichkeit und die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte im Vordergrund.

Struktur des Bundesministeriums für Gesundheit

Folgende Behörden sind dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt:

– Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin
– Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen (Hessen)
– Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn
– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln
– Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DiMDI) in Köln

 

Bundesgesundheitsministerium und Gesundheit

Nach der Meinung des Ministeriums beziehungsweise einer einstigen Ministerin soll allen Europäern, die von Krankheit betroffen sind, unabhängig von ihrem Geldbeutel, ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.

Die Gesundheit seiner Bürger ist für den Staat ein wichtiger produktiver Faktor, bedeuten niedrige Krankenstände doch eine höhere Leistungsfähigkeit der Bevölkerung.

Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung ist zudem gleichbedeutend mit einem Senken der Kosten im Gesundheitssektor.

Das Bundesgesundheitsministerium hat daher wichtige und bedeutende Aufgaben zu erfüllen.

So fällt in den Verantwortungsbereich eines Staates die Vorsorge gegen Gefahren, die von gefährlichen Produkten, Krankheitserregern oder von schädlichen Umwelteinflüssen ausgehen können. Ziel einer vernünftigen Gesundheitspolitik muss sein, nachhaltige Bedingungen zu schaffen, die eine optimale Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit aller Staatsbürger ermöglichen.

Schutz vor Krankheiten

In Deutschland beruht die vom BMG angestrebte Förderung von Gesundheit und der Schutz vor Krankheit auf vier Säulen:

Am erster Stelle steht die Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Ziel der Verbesserung des Gesundheitszustandes. Die qualitätsorientierte Früherkennung bzw. Diagnose sowie Therapie von Krankheiten gehört zur zweiten wichtigen Säule. An dritter Stelle steht die gesicherte Versorgung humaner Pflege und schließlich zählt die Rehabilitation zur letzten wichtigen Säule, die den Wiedereintritt in die Arbeitswelt ermöglichen soll.

 

Kampagne “ Bewegung und Gesundheit „

Zur Förderung eines gesunden Lebensstils hat das Ministerium für Gesundheit zusammen mit zahlreichen Kooperationspartners und Förderern unter anderem die Kampagne „ Bewegung und Gesundheit “ ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Menschen auf verständliche Art und Weise dazu zu bringen, sich im Alltag mehr zu bewegen.

Man bekommt es ja regelmäßig in den Medien mit, dass insbesondere die Mitmenschen, welche beruflich sitzende Tätigkeiten im Büro ausüben, an Bewegungsmangel und insbesondere den sich hieraus ergebenden nachteiligen Folgen leiden.

Hier soll gegengesteuert werden, denn mehr Bewegung hätte durch die Vermeidung von Krankheiten durchaus positive Folgen für die Etats der Krankenkassen.

Sucht und Drogen

Zur Prävention von Krankheit gehört auch die Bekämpfung von Sucht- und Drogenproblemen, insbesondere von solchen, die im Zusammenhang mit dem Konsum der legalen Drogen Alkohol und Zigaretten entstehen. Hierzu hat das BMG im Jahr 2003 eine gesonderte Agenda, den „ Aktionsplan Drogen und Sucht “ hervorgebracht. Das eben Gesagte gilt natürlich auch hier, so dass dem Staat daran gelegen ist, durch Vorbeugung die Notwendigkeit der Behandlung von Krankheiten zu vermeiden.

Impfschutz, Impfen, Infektionserkrankung

Oberste Priorität für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem bleibt ein zuverlässiger Infektionsschutz sowie die Prävention vor Infektionserkrankungen durch einen gezielten Einsatz wirksamer Schutzimpfungen, der Gewährleistung hoher hygienischer Standards bei der Versorgung der Patienten und Entwicklung wirksamer antibakterieller Wirkstoffe.

 

Trinkwasser

Zum Schutz vor Krankheiten zählt ebenso gesundes und sauberes Trinkwasser. Das Bundesministerium für Gesundheit sichert die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland durch das Minimierungsgebot und festgelegte Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung sowie durch entsprechende Verhandlungen auf EU-Ebene. Einer Privatisierung des Trinkwassers, wie es in jüngster Vergangenheit einmal diskutiert wurde, ist nach unserer Meinung daher eher kritisch zu begegnen. So sahen es viele Mitbürger und haben entsprechende Pläne (erst einmal) verhindert.

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen

Einen wichtigen und nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Ergänzung der Versorgung im Gesundheitswesen leisten Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen.

Vor allem chronisch Kranken und Behinderten wird durch gegenseitige Unterstützung und umfassenden Informationsaustausch die Möglichkeit gewährt, das Leben mit ihrer Erkrankung oder Behinderung besser zu bewältigen. Aufgabe des BMG ist es, dieses Selbsthilfepotential zu stärken.

Gesetze im Internet

Sämtliche Gesetzesentwürfe, Gesetzesbeschlüsse und Gesetze, die zum Aufgabenbereich des Ministeriums für Gesundheit gehören, sind im Internet kostenlos zur weiteren Verwendung abrufbar, allerdings nicht in ihrer amtlichen Fassung. Die jeweilige amtliche Fassung befindet sich ausschließlich im Bundesgesetzblatt des Bundesministeriums der Justiz und kann nur über den Bundesanzeiger bezogen werden. Allerdings halten entsprechende Internetseiten die aktuellen Fassungen ebenfalls vor, nur amtlich ist diese eben dann nicht.



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